Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Die neue Fassung der MaComp ist am 15. Juli 2021 auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht worden.
Hintergrund der Novellierung sind Anpassungen an die Leitlinien zu den Anforderungen an die Compliance-Funktion der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, welche die BaFin in den besonderen Teil (BT) 1 der MaComp überführt hat. Die ESMA hatte ihre im Jahr 2012 veröffentlichten Leitlinien überarbeitet und die neue Fassung am 5. Juni 2020 in englischer Sprache und am 6. April 2021 in deutscher Sprache veröffentlicht.
Die überarbeiteten ESMA-Leitlinien berücksichtigen insbesondere das Product-Governance-Regime und die daraus resultierenden Änderungen für die Compliance-Funktion. Die BaFin hat daher insbesondere die Anforderungen an die Überwachungshandlungen, die Beratungsaufgaben und die Beteiligung der Compliance-Funktion an Prozessen im BT 1 ergänzt. Zudem hat sie die Vorgaben, die an den jährlichen Compliance-Bericht gestellt werden, umfassend überarbeitet. Sie bilden die ESMA-Leitlinien nahezu unverändert ab. (DFPA/JF1)
Quelle: Newsletter BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.