Unter anderem schlägt die Kommission vor, dass im Rahmen der Wertpapiervermittlung gegenüber professionellen Anlegern wie Versicherungen und Pensionskassen keine standardisierten Kosteninformationen erteilt werden müssen.
„Diese Anpassung begrüßen wir ausdrücklich, nachdem wir uns wiederholt für entsprechende Deregulierungen stark gemacht und auf die überbordende Fülle von Pflichten hingewiesen haben“, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. „Diese Erleichterungen kurbeln Investitionen in Immobilienfonds im institutionellen Bereich an und leisten dadurch einen sinnvollen Beitrag zur Beseitigung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.“
Darüber hinaus soll laut Kommissionsvorschlag künftig der elektronischen Übermittlung von Informationen gegenüber gedruckten Fassungen Vorrang gegeben werden. „Das ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung zeitgemäß und nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag zum Ressourcenschutz. Der sogenannte Papiertiger gehört damit der Vergangenheit an.“
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen im Rahmen eines gesetzgeberischen Schnellverfahrens (Quick Fix) erfolgen. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung ZIA
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