An die Geschädigten
des Verfahrens
32 Ls – 202 Js 1494/15 – 128/17 – 17.03.2021
Vollstreckungsverfahren gegen Senada Dizdarevic
Tatvorwurf: Betrug
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 stopp
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Sehr geehrte Geschädigten des Verfahrens 32 Ls – 202 Js 1494/15 – 128/17 der Staatsanwaltschaft Aachen,
mit Urteil vom 21.03.2018 hat das Amtsgericht Eschweiler 32 Ls 128/17 in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Aachen – 96 Ns 4/18 – hinsichtlich Senada Dizdarevic die Einziehung des Wertes von
Taterträgen in Höhe von 3.341,63 Euro angeordnet.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger
Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich
hin.
Hochachtungsvoll
Klosky
Rechtspflegerin