Richter am Bundesgerichtshof Joachim Felsch wird mit Ablauf des 30. Juni 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Felsch wurde am 18. September 1955 in Altenburg/Thüringen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Mai 1983 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Hamburg eingesetzt und wurde dort im Mai 1986 auch zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von dort war er ab Mai 1989 für zwei Jahre an das Strafvollzugsamt der Justizbehörde Hamburg abgeordnet. Im Anschluss an diese Abordnung wechselte Herr Felsch zunächst wiederum im Wege der Abordnung und ab Mai 1992 auf eine Planstelle an das Amtsgericht Hamburg-Altona. In der Zeit von September 1994 bis September 1997 schloss sich eine weitere Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof an. Nach seiner Rückkehr in den Landesdienst wurde er noch im September 1997 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und war bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Mitglied eines Strafsenats.
Am 4. Juli 2001 wurde Herr Felsch zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an. Seit dem 1. Januar 2015 war er dessen stellvertretender Vorsitzender. Zudem wurde er für den IV. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. In der Zeit von November 2006 bis Oktober 2018 hatte er zudem das Amt des Schwerbehindertenvertreters der Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs inne.
In der zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum IV. Zivilsenat hat Herr Felsch die Rechtsprechung des Senats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 30 Juni 2021
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