In diesem Zusammenhang hatte sie im Februar 2020 eine Konsultation zur Vorbereitung der turnusmäßigen Überprüfung von MiFID II und der Europäischen Finanzmarktverordnung MiFIR mit über 90 Fragen gestartet. Der Fragenkatalog umfasst auch zahlreiche Auswüchse im Verbraucherschutz, die der Fondsverband BVI vielfach kritisierte und die auch die Bundesregierung in ihrem Positionspapier Ende August 2019 bemängelte. Zu den wesentlichen Kritikpunkten des BVI gehören die Informationspflichten gegenüber professionellen Kunden sowie die unterschiedlichen Kosteninformationen von MiFID II und PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-bases Investment Products: verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte).
Der BVI begrüßt in seiner Stellungnahme zur Konsultation, dass die EU-Kommission mit Blick auf den Verbraucherschutz zum Beispiel über den Verzicht von überflüssigen Pflichtinformationen gegenüber professionellen Kunden nachdenkt. Was soll ein Profianleger, der seine Anlagen ständig verfolgt, mit gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweisen bei negativer Wertentwicklung anfangen? Besser wäre ein nach Kundenkategorien abgestuftes Schutzniveau oder Verzichtsmöglichkeiten, insbesondere für professionelle Kunden, so der BVI.
Zudem beschäftigt sich die EU-Kommission mit der Frage, ob EU-Gesetze besser verknüpft werden sollten. Der BVI unterstützt diesen Ansatz. Zum Beispiel gehen die Berechnungsmethoden zur Kostendarstellung von Anlageprodukten nach MiFID II und PRIIPs völlig auseinander. Das verwirre den Kunden und erschwere die Arbeit des Beraters unnötig. Das erklärte Ziel des EU-Gesetzgebers, mehr Kostentransparenz zu schaffen, werde damit zu Lasten derer, die geschützt werden sollen, nicht erfüllt. Auch sollten laut BVI die Vorgaben für den Vertrieb von im Wettbewerb stehenden Produkten wie Investmentfonds und Versicherungen stärker angeglichen werden, damit der Verbraucher das für ihn passende Produkt erhalten kann.
Ein Provisionsverbot in der Wertpapierberatung, welches die EU-Kommission zur Frage stellt, lehnt der BVI ab. Dies würde den Wettbewerb zugunsten der Versicherungen weiter verzerren. Die Befürworter eines Provisionsverbots ignorierten zudem die sozialen Vorteile der Provisionsberatung: Wer viel anlegt, zahlt viel Provision; wer wenig anlegt, zahlt wenig. Außerdem könne der Kunde anders als bei der Honorarberatung kostenfrei nein sagen. Auch wollten oder könnten viele Kunden kein Honorar zahlen. Zudem sei mit der Umsetzung von MiFID II der potenzielle Konflikt zwischen Provisionsanreiz und Kundeninteresse entschärft worden, denn der Berater müsse den Betrag der Provisionen gegenüber dem Kunden offenlegen. Insgesamt garantiere das deutsche Modell mit seinem Wahlrecht zwischen Provisions- und Honorarberatung auch den Kleinanlegern den Zugang zu professioneller Finanzberatung. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.