Zum 1. Juli sinkt die Mehrwertsteuer: Von 19 auf 16 Prozent und für bestimmte Güter von 7 auf 5 Prozent. Das gilt auch für sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“ wie Abonnements, Leasingverträge und Streamingdienste. Die Steuersenkung soll nach dem Willen der Bundesregierung den Konsum in Deutschland ankurbeln und ist eine der Maßnahmen, mit denen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden sollen. Befristet ist diese Steuersenkung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Ab Januar soll also alles wieder wie vorher sein.
Verbrauchern kann diese befristete Steuersenkung tatsächlich beim Sparen helfen. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings nur, denn:
- Die Händler sind bisher nicht gezwungen, die Steuersenkung in Form niedrigerer Preise an die Verbraucher weiterzugeben.
- Nur bei Verträgen und Rechnungen, auf denen die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen wird, können Verbraucher nachvollziehen, ob die Steuersenkung an Sie weitergegeben worden ist.
Wo können Verbraucher am meisten sparen?
Richtig sparen können Verbraucher meistens dann, wenn auch größere Anschaffungen wie ein Auto, eine Küche, Möbel oder größere Aufträge wie Renovierungsarbeiten etc. anstehen.
- So kostet beispielsweise ein Fernseher, der im Laden für 999 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer angeboten wird, netto 839,50 Euro. Bei nur 16 Prozent Mehrwertsteuer sollte er nur 973,82 Euro kosten – also gute 25 Euro weniger.
- Noch interessanter wird es bei einer sehr großen Anschaffung wie beispielsweise einem Wohnmobil für 45.000 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Hier beträgt der Nettopreis 37.815,13 Euro. Bei 16 Prozent Mehrwertsteuer könnte das Wohnmobil also nur 43.865,55 Euro kosten – gut 1.134 Euro weniger.
Für Alltagseinkäufe sind die Sparpotenziale hingegen viel kleiner. Generell gilt in Deutschland für Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, aber beispielsweise auch Bücher und Zeitschriften ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der wird ab Juli und bis zum Jahresende auf 5 Prozent gesenkt. Für Alltagseinkäufe wie Brot, Butter, Milch und Käse bewegen sich die Einsparungen damit nur im Cent-Bereich.
- Bei einem Lebensmittel-Wocheneinkauf für eine Familie für 150 Euro im Supermarkt beispielsweise summiert sich die Ersparnis auf 2,67 Euro.
Haben Verbraucher einen Anspruch auf günstigere Preise?
Die Händler sind bisher nicht verpflichtet, die Ersparnis an ihre Kunden weiterzugeben.
Außerdem sind die Händler auch weiterhin weitgehend frei in ihrer Preisgestaltung: Sie dürfen die Preise, wenn sie wollen, auch nur für bestimmte Waren oder Warengruppen herabsetzen, dürfen Rabattaktionen anbieten – auch zeitlich begrenzt – und sie müssen Preissenkungen auch nicht an allen Waren auszeichnen. Wenn sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben, können sie den Rabatt auch einfach erst an der Kasse gewähren.
Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, gerade bei größeren Anschaffungen vorab die Preise zu vergleichen und gegebenenfalls bei den Händlern konkret nach der Mehrwertsteuersenkung zu fragen.
Was gilt für Versicherungsverträge und Mietverträge?
Mietverträge sind in aller Regel nicht mehrwertsteuerpflichtig und damit von der aktuellen Änderung nicht betroffen. Und auch Versicherungsverträge sind nicht betroffen: Versicherer zahlen meistens keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer, sondern eine eigene Versicherungssteuer. Die jedoch fällt nicht unter die Corona-Steuersenkungsmaßnahme. Außerdem: Lebensversicherungen und private Kranken- und Sozialversicherungen sind auch von der Versicherungssteuer befreit.