- Mit dem sogenannten Vorsorgekonzept Index Select verspricht der Versicherungskonzern Allianz seinen Kunden eine Beteiligung an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50 ohne Verlustgefahr.
- Das in die private Rentenversicherung eingezahlte Geld partizipiert jedoch nicht direkt an der Börse. Nur wenn die Versicherungsgesellschaft Überschüsse erwirtschaftet, können die Kunden über ein kompliziertes Beteiligungsverfahren von einer guten Kursentwicklung profitieren. Die Zinsgewinne sind aber gedeckelt.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz Deutschland AG wegen der irreführenden werblichen Darstellung für das Finanzprodukt Index Select verklagt. Das Landgericht München I gab der Klage zunächst statt. Das Oberlandesgericht in der nächsten Instanz beanstandete die werbliche Darstellung jedoch nicht. Das Verfahren ist nun beendet.
Viele Verbraucher investieren ihr Vermögen heute teilweise in börsengehandelte Indexfonds (auch ETFs). Diese bilden den Trend eines Börsenindex ab, beispielsweise den des DAX oder eben des Eurostoxx 50. Ihr Risiko ist breit gestreut und die Kosten sind gering. Das macht sie angesichts der schlechten Renditen von klassischen Sparprodukten wie Festgeld- oder Tagesgeldkonten zu einem beliebten Anlageprodukt, denn die Börsen kannten in den letzten Jahren eigentlich nur einen Weg – den nach oben.
Wir haben den Eindruck, dass sich die Allianz das gute Ansehen der Indexfonds für den Verkauf ihrer privaten Rentenversicherung Index Select zunutze machen will. Doch was haben die beiden tatsächlich gemein?
Begriffe wie „Indexbeteiligung“ und „Indexpartizipation“ suggerieren, dass die Allianz das Geld ihrer Kunden an der Börse investiert. Im Kurzvorschlag des Vorsorgekonzepts finden wir jedoch die Fußnote „Überschussverwendung während der Aufschubdauer: Indexpartizipation“. Was das wohl bedeutet?
„Das vermeintliche Wunderprodukt Index Select ist reine Augenwischerei, denn in welcher Höhe und in welcher Form Anleger tatsächlich am Index partizipieren, darüber lässt die Allianz ihre Kunden nach unserer Ansicht im Unklaren. “
Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg
Ohne Überschüsse keine Indexbeteiligung?
Nach einem Blick in die Versicherungsbedingungen kommen wir zu dem Schluss, dass nicht etwa das eingezahlte Geld des Versicherten an der Börse investiert wird, sondern lediglich die von der Versicherung erzielten Überschüsse. Das eingezahlte Kapital wird – wie bei der klassischen Lebensversicherung auch – am Geldanlagemarkt investiert.
Doch die Überschüsse der Versicherungsgesellschaften sind im Vergleich zu den Beiträgen natürlich um ein Vielfaches geringer und sie schrumpfen wegen der schlechten Zinslage von Jahr zu Jahr. Sie sind also – anders als die Beiträge – keinesfalls sicher. Doch diese wesentliche Information verschweigt die Allianz in ihrer Werbung.
Mit den Überschüssen werden komplizierte Optionsgeschäfte eingegangen, die sich auf den Kursindex EuroStoxx 50 beziehen. Wie dieses Verfahren genau funktioniert erfährt man im Kleingedruckten nicht.
Wertentwicklung künstlich gedeckelt
Gleichzeitig begrenzt die Allianz die Wertentwicklung der Index Select Rente durch einen sogenannten Cap, der zum Zeitpunkt unserer Klageerhebung bei 3,3 Prozent lag. Die Höhe des Caps wird jährlich neu bestimmt und soll abhängig von den Überschusserträgen sein, mit denen die Versicherung ihre Form der Indexbeteiligung finanziert.
Zinsbegrenzungen sind bei Finanzdienstleistungen nicht unbekannt. Bei der Index Select Rentenversicherung kommen aber nach unserer Auffassung weitere Nachteile hinzu. Wir erklären uns die Zinsausschüttung des Produkts wie folgt: Liegt die Wertentwicklung des Index in einem Monat über dem Cap, werden die Gewinne begrenzt, während monatliche Verluste voll in die Renditebetrachtung einfließen. Am Ende des Jahres werden die begrenzten Gewinne mit den unbegrenzten Verlusten verrechnet. Erst wenn diese Verrechnung zu einem positiven Renditeergebnis führt, wird dies dem aktuellen Versicherungswert gutgeschrieben. Ist das Jahresergebnis negativ, bleibt der Versicherungswert auf dem Stand des Vorjahres. Das bedeutet: Je nach Monatsentwicklung kann ein an sich gutes Jahr aus Verbrauchersicht am Ende zu einem schlechten werden!
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