Mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Haftbefehl gegen den wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke Angeklagten aufgehoben. Hiergegen hat sich der Generalbundesanwalt mit dem Rechtsmittel der Beschwerde gewandt. Der Senat hat diese verworfen, denn das zur Würdigung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise in erster Linie berufene Oberlandesgericht hat in ausreichendem Maße dargetan, warum der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord nach dem Ergebnis der bisherigen Hauptverhandlung nicht mehr besteht.
Vorinstanz:
OLG Frankfurt – 5 – 2 StE 1/20-5a – 3/20 – Beschluss vom 1. Oktober 2020
Karlsruhe, den 18. November 2020
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