Um welches Virus handelt es sich und welche Erkrankungen verursacht es?
Das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, kann in erster Linie Erkrankungen der Atemwege verursachen und Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, manchmal auch Durchfall. Bei schweren Verläufen können Atemprobleme oder Lungenentzündung hinzukommen. Deutsche Forscher haben im Kreis Heinsberg festgestellt, dass viele der dort von ihnen befragten Infizierten einen mehrtägigen Geruchs- und Geschmacksverlust beschreiben. Zum Beispiel konnten sie demnach ihr Shampoo nicht mehr riechen und Essen schmeckte ihnen fade.
Bei einem Teil der Patienten kann das Virus einen schwerwiegenden Verlauf nehmen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder chronische Grunderkrankungen hatten. Die ausgelöste Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet. Das Wort setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen Corona Virus Disease 2019.
Das Robert Koch-Institut (RKI) stuft das Risiko, das von Corona für die Bevölkerung ausgeht, derzeit als „hoch“ ein. RKI-Präsident Lothar Wieler begründete die Änderung der Risikoeinschätzung mit der Dynamik der Pandemie und dem Anstieg der Fallzahlen.
Wann sollte man sich auf das Coronavirus testen lassen?
Nach anfänglicher Beschränkung auf Menschen mit konkreten Symptomen können nun auch Menschen einen Corona-Test bekommen, die keine Symptome haben, aber Kontakt zu Infizierten. Ziel ist es, möglichst alle Kontaktpersonen von Infizierten zu testen.
Wer also Kontakt zu jemandem hatte, der positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, kann sich nun telefonisch beim Hausarzt oder unter der Nummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftdienstes melden – unabhängig davon, ob Symptome vorliegen. Außerdem sollen alle getestet werden, die stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
In all diesen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, auch für Menschen, die privat versichert sind oder die keine Krankenversicherung haben. Grundlage ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8. Juni („Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2„).
Was sind „asymptomatische Kontaktpersonen“?
Ganz konkret gilt der Anspruch nun nicht nur für Menschen, die Symptome haben, sondern auch für Menschen ohne COVID-19-Symptome, die aber
- Kontakt zu einer infizierten Person hatten, etwa in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten,
- mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben,
- die Kontakt zu einer infizierte Person hatten, die sie im Haushalt betreuen, behandeln oder pflegen oder von der sie im Haushalt betreut, behandelt oder gepflegt werden.
Das Robert Koch-Institut hatte zuvor die Kriterien angepasst, nach denen Ärzte entscheiden sollen, welche Patienten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden sollen.
- Akute respiratorische Symptome (z.B. grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber) und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen.
- Vom Arzt festgestellte Hinweise auf eine virale Lungenentzündung im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern.
- Vom Arzt festgestellte Hinweise auf eine virale Lungenentzündung ohne Hinweis auf eine andere Ursache.
- Akute respiratorische Symptome (z.B. grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber) bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern.
- Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptome (z.B. grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber) ohne Risikofaktoren.
Falls Patienten, die milde erkrankt sind, nicht getestet werden können, sollten sie laut RKI „zuhause bleiben und Kontakt zu anderen meiden“.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt inzwischen die generelle Testung aller Atemwegserkrankungen auf eine mögliche Corona-Infektion. Tests seien nicht mehr an die Bedingung geknüpft, dass es ausreichend Kapazitäten gebe, sagte RKI-Vizepräsident Lars Schaade.
Wohin wenden Sie sich, wenn Sie sich testen lassen möchten?
Der erste Ansprechpartner ist der Hausarzt. Rufen Sie in der Praxis an und schildern Ihren Verdacht.
- Handelt es sich um eine leichte Atemwegserkrankung ohne Anzeichen für Corona, kann Sie der Hausarzt krankschreiben. Dazu müssen Sie im Normalfall nun wieder persönlich in die Praxis. Die Krankschreibung am Telefon ist ausgelaufen und seit Anfang Juni nicht mehr möglich.
- Bei diesem Termin sollten Sie bei Verdacht auf Corona räumlich oder zeitlich von anderen Patienten getrennt sein.
- Sollte zusätzlich ein Test auf das Coronavirus erforderlich sein, nimmt ihn der der Arzt entweder selbst vor oder informiert Sie darüber, wo Sie sich testen lassen können. Ist für diese Untersuchung eine Überweisung erforderlich, stellt Ihnen der Hausarzt eine aus. Achtung: Falls Sie als Verdachtsfall mit leichten Symptomen nach Rücksprache mit dem Arzt erst einmal zu Hause bleiben und es Ihnen dann doch schlechter geht, rufen Sie unverzüglich wieder beim Arzt an und geben Sie Bescheid!
Wie wird das Virus übertragen?
Man geht davon aus, dass die Übertragung überwiegend von Mensch zu Mensch durch Atemwegströpfchen erfolgt, wie bei der Grippe. Deshalb gilt Vorsicht beim Sprechen, Niesen und Husten.
Neben der Tröpfcheninfektion kommen auch Kontakt- und Schmierinfektionen in Betracht, weshalb eine gute Händehygiene sinnvoll ist.
Laut Robert Koch-Institut weisen – auch wenn eine abschließende Bewertung derzeit schwierig sei – bisherige Untersuchungen darauf hin, dass SARS-CoV-2-Viren auch über Aerosole im gesellschaftlichen Umgang in besonderen Situationen übertragen werden können. Daraus ergibt sich die Empfehlung, Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, regelmäßig und gut zu lüften.
In der Regel können Betroffene für andere ansteckend sein, sobald die Symptome eintreten. In einigen Fällen können aber auch Patienten mit milden oder fehlenden Symptomen ansteckend sein.
Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Schutz vor Atemwegserkrankungen sinnvoll?
Die Frage ist nicht nur unter Fachleuten umstritten. Die Bundesländer haben dennoch eine Maskenpflicht beschlossen – die meisten ab dem 27. April. Den Zeitpunkt für Ihr Bundesland und die genauen Regelungen finden Sie z.B. auf der Internetseite Ihrer Landesregierung. Oft gilt die Maskenpflicht unter anderem in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Der Hintergrund: Dort ist es nicht immer möglich, den korrekten Abstand zu anderen einzuhalten. Die zentralen Hygienemaßnahmen wie Händehygiene sollten dabei aber nicht vernachlässigt werden.
Wenn eine erkrankte Person einen Mund-Nasen-Schutz trägt, kann dadurch das Risiko einer Ansteckung anderer Personen beim Sprechen, Husten oder Niesen verringert werden. Dabei muss der Mund-Nasen-Schutz aber eng getragen und regelmäßig gewechselt oder gründlich gereinigt werden, weil er durch den Atem mit der Zeit feucht wird und die Virenbarriere dadurch schwindet.
Es gibt dagegen keine Nachweise dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person verringert.
Unbenommen davon sind die Empfehlungen für Atemschutzmasken für medizinisches Personal.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus stehen zur Verfügung?
Eine spezifische Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Erkrankte werden entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes symptomatisch behandelt, z.B. mit Gabe von Sauerstoff, Flüssigkeit und Antibiotika bei bakteriellen Begleitinfektionen.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.